ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§1 Qualitätsmuster
Qualitätsmuster aus unserem Hause stellen wir Ihnen für die Dauer von vier Wochen kostenlos zur Verfügung. Danach haben Sie die Möglichkeit die Qualitätsmuster zu retournieren oder wir stellen Ihnen diese in Rechnung.
Besondere Konditionen Handelsware:
Angeforderte Muster werden zum Einzelpreis zuzüglich Versandkosten berechnet. Bei Rückgabe oder Umtausch erfolgt wie branchenüblich eine Gutschrift in Höhe des Warenwertes abzüglich 25% Handlingskosten. Versandkosten werden nicht gutgeschrieben. Unfreie Paketsendungen werden grundsätzlich nicht entgegengenommen. Bitte beachten Sie, dass ggf. von uns angegebene Farbwerte nach Pantone nur der Orientierung dienen und keinen Grund für die Rücksendung der Ware darstellen.
§2 Entwürfe
Für die Erstellung eines ersten Entwurfs, zu den von uns angebotenen Artikeln, berechnen wir beim ersten Entwurf eine Pauschale von 30,- €. Weitere Änderungen an diesem Entwurf berechnen wir nach Aufwand.
§3 Andruckmuster
Die Kosten für Andruckmuster werden je nach Aufwand und Produktionsart im Angebot ausgewiesen.
§4 Annahme von Aufträgen
Aufträge gelten als von uns angenommen, wenn Ihnen nicht binnen 2 Wochen nach Erteilung von uns widersprochen wird. Wir behalten uns dabei eine teilweise Annahme einer Bestellung vor.
§5 Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
§6 Sonderanfertigungen
Bei Sonderanfertigungen sowie Digitaldruckerzeugnissen sind aus technischen Gründen Mehr/Minderlieferungen von +/- 10% zulässig. Teillieferungen sind zulässig. Bei Sonderanfertigungen ist eine Rücksendung grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, dass die Ware Mängel aufweist. Für alle von uns angegebenen Maße, Farbtöne usw. gelten die branchenüblichen Toleranzen.
§7 Liefertermine und Versand
Liefertermine gelten mit einer Nachfrist von 18 Tagen, es sei denn, es ist Liefertermin fix vereinbart.
Als Zeitpunkt der Lieferung gilt der Tag, an dem die Ware das Werk bzw. das Auslieferungslager verläßt.
Falls Liefertermine überschritten werden, kann der Kunde eine Nachfrist setzen. Nach Ablauf der Nachfrist kann er vom Kaufvertrag zurücktreten, soweit dieser noch nicht erfüllt ist. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Die Kosten der Verpackung trägt die Lieferfirma. Die Frachtkosten gehen zu Lasten des Käufers.
Wir liefern auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
§8 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum, der Käufer ist jedoch zur Weiterveräußerung im Rahmen seines Geschäftsbetriebes berechtigt.
Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware zugunsten Dritter ist ohne unsere Zustimmung ausgeschlossen. Die Pfändung der Ware durch Dritte ist uns unverzüglich anzuzeigen.
§9 Preise und Zahlung
Die Preise verstehen sich ab Werk - wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde - zuzüglich Umsatzsteuer.
Mit Fertigstellung der Ware erfolgt gleichzeitig der Rechnungsversand. Erst nach Rechnungsausgleich oder alternativ einer vereinbarten Zahlung per Nachnahme, erfolgt der umgehende Versand.
Ist ein Kunde in Zahlungsverzug oder werden uns Umstände bekannt, die uns eine Kreditgewährung bedenklich erscheinen lassen, so können wir sämtliche Forderungen ohne Rücksicht auf ihre Fälligkeit sofort geltend machen. In einem derartigen Fall sind wir auch befugt, weitere Lieferungen zurückzuhalten. Wir können außerdem von sämtlichen Verträgen ganz oder teilweise zurücktreten und während der normalen Geschäftszeit beim Kunden noch vorhandene unbezahlte Bestände aus unseren Lieferungen an uns nehmen.
Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen eventueller Gegenansprüche und die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur zulässig, wenn diese von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir kein Mahnwesen durchführen. Bei Eintritt des Leistungsverzugs nach Ablauf der Zahlungsfrist, übergeben wir unsere Forderungen an den Verband der Vereine Creditreform e.V..
§10 Mängelrüge
Mängelrügen sind nur bei Lieferungen I. Wahl zulässig. Der Käufer hat die Ware unverzüglich zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich mitzuteilen. Die Ware gilt als genehmigt, wenn die Rüge nicht binnen 8 Tagen nach Erhalt der Ware bei uns eingeht. Die Untersuchungs- und Rügepflicht erstreckt sich insbesondere darauf, dass die gelieferte Ware in den handelsüblichen Toleranzen nach Art, Beschaffenheit, Maßen, Passform, Farbe und Stückzahl mit der bestellten Ware identisch ist. Dies ist erforderlichenfalls durch Stichproben sicherzustellen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen, andernfalls die Ware als genehmigt gilt.
Bei berechtigten Beanstandungen kann die Lieferfirma innerhalb von 20 Tagen wahlweise nachbessern, Ersatz liefern oder vom Vertrag zurücktreten. Nach Ablauf dieser Frist ist der Kunde zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
§11 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Krefeld.
§12 Konkurrenz von Lieferungsbedingungen und Einkaufsbedingungen
Bei Widerspruch dieser Verkaufs- und Lieferungsbedingungen mit besonderen Einkaufsbedingungen des Käufers haben die vorliegenden Vorrang, wenn nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird.